Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fa. Obadja Hauser · Stand: März 2026

§ 1Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fa. Obadja Hauser, Auweg 13, Top 2, A-6408 Pettnau (im Folgenden „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über Leistungen der Web- und Softwareentwicklung sowie verwandte Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

§ 2Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung oder dem Angebot des Auftragnehmers. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird und datenschutzrechtliche Anforderungen gewahrt bleiben.

§ 3Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Insbesondere hat der Auftraggeber:

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, kann der Auftragnehmer zuzüglich anfallender Mehrkosten eine angemessene Fristverlängerung beanspruchen.

§ 4Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verrechnen.

Bei Projekten, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung monatlich auf Basis der nachgewiesenen geleisteten Stunden.

§ 5Nutzungsrechte und Urheberrecht

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Code, Design, Konzepte, Dokumentationen) sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.

Weitergehende Nutzungsrechte (ausschließliche Lizenzen, Übertragungsrecht, Bearbeitungsrecht für Dritte) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer zusätzlichen Vergütung führen.

Der Auftragnehmer behält das Recht, das Projekt in seinem Portfolio zu referenzieren, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

Für eingesetzte Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Software gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche Lizenzpflichten.

§ 6Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Abnahme, schriftlich zu melden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, gemeldete Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben (Nachbesserung). Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung oder, bei wesentlichen Mängeln, Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Lösungen mit zukünftigen Versionen von Betriebssystemen, Browsern, Plattformen oder Drittanbieter-Software kompatibel bleiben.

§ 7Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Auftragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Details, Kundenlisten und strategische Planungen. Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder der empfangenden Partei bereits vor der Übermittlung bekannt waren, unterliegen nicht der Geheimhaltungspflicht.

§ 8Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung stattfindet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 9Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme. Laufende Wartungs- oder Serviceverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist oder seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung dauerhaft nicht nachkommt.

§ 10Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck örtlich zuständig, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches ist.

§ 11Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.